Hintergrundwissen Impfen
Impfungen sind seit Langem fester Bestandteil der medizinischen Versorgung in Deutschland. Die ersten Impfungen wurden bereits im 18. Jahrhundert durchgeführt.
Die Infektionskrankheiten, gegen die geimpft wird, haben unterschiedliche Übertragungswege. Bei den meisten erfolgt die Ansteckung über eine so genannte Tröpfcheninfektion, sie werden z. B. einfach durch Niesen und Husten oder beim Sprechen weitergegeben. Es sind aber auch andere Übertragungswege möglich. Bei Tetanus (Wundstarrkrampf) beispielsweise gelangen die Krankheitserreger über kleine Wunden in den Körper.
Gemeinsam haben Infektionskrankheiten, gegen die eine Impfung empfohlen wird, dass sie einen schweren Verlauf nehmen können und häufig nur schwer oder gar nicht behandelbar sind. In Deutschland empfiehlt ein unabhängiges Gremium aus Experten und Expertinnen, die Ständige Impfkommission (STIKO), welche Impfungen in welchem Lebensalter sinnvoll sind.
Die Kosten für die Impfungen, die die STIKO empfiehlt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen – sie sind also für die Versicherten kostenlos.
Die meisten Impfungen werden im frühen Kindesalter durchgeführt, um Kinder möglichst früh vor Ansteckungen zu schützen. Aber auch für Jugendliche und Erwachsene gibt es Impftermine, die eingehalten werden sollten. Eine Übersicht über empfohlene Standardimpfungen für alle Altersgruppen gibt der STIKO-Impfkalender.
Schutz vor ansteckenden Krankheiten
Infektionskrankheiten waren vor einigen Jahrzehnten in Deutschland noch sehr weit verbreitet und vor allem für Kinder eine ernste Bedrohung. Erst mit umfassenden Impfprogrammen und verbesserten hygienischen Verhältnissen konnten ansteckende Erkrankungen, wie Diphtherie oder Kinderlähmung (Polio), eingedämmt werden.
Impfungen schützen nicht nur Kinder
Die Infektionskrankheiten, gegen die heute geimpft wird, werden von vielen noch immer als Kinderkrankheiten angesehen. Dies liegt daran, dass sie in der Regel sehr ansteckend sind, so dass ohne Impfschutz die meisten früher bereits als Kind erkrankten. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie harmlos sind. Die Infektionen sind trotz moderner Medizin meist nur schlecht oder gar nicht behandelbar. Medikamente können nämlich oft nur die Symptome wie z. B. Fieber unterdrücken, nicht aber den Erreger selbst bekämpfen. Auch aus diesem Grund bietet die Impfung den wirksamsten Schutz.
Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission.
Gemeinschaftsschutz: Schutz für den Einzelnen und die Gemeinschaft
Durch Impfungen schützt man sich in erster Linie natürlich selbst vor den ansteckenden Krankheiten. Doch es gibt auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für manche Impfungen sind Babys beispielsweise noch zu jung, andere Menschen können aufgrund einer chronischen Erkrankung die eine oder andere Impfung nicht bekommen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor der Ausbreitung und Ansteckung mit der Krankheit bieten. Man spricht dann von Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität). Der eigene Impfschutz trägt also gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für einige Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten.
Wie reagiert unser Immunsystem auf Impfungen?
Der menschliche Körper verfügt mit seiner körpereigenen Abwehr, dem Immunsystem, über komplexe Schutzmechanismen gegenüber Krankheitserregern wie Bakterien und Viren. Auf Viren und Bakterien reagiert das Immunsystem mit mehreren Abwehrstrategien. Die Bildung von Abwehrstoffen, so genannten Antikörpern, ist eine davon. Antikörper helfen bei der Abwehr von Krankheitserregern und verhindern so eine unkontrollierte Ausbreitung im Körper.
Schnelle Abwehrreaktion bei erneuter Ansteckung
Gleichzeitig bildet der Körper auch Zellen, die sich Merkmale der eindringenden Erreger merken – so genannte Gedächtniszellen. Bei einem späteren Kontakt mit den gleichen Krankheitserregern sind diese Gedächtniszellen in der Lage, blitzschnell die Bildung von passenden Antikörpern zu veranlassen. Dadurch können die Erreger, die der Körper bereits kennt, sofort unschädlich gemacht werden.
Dieser Prozess wird bei einer Impfung nachgeahmt. Mit dem Impfstoff werden dem Körper abgetötete oder abgeschwächte Krankheitserreger präsentiert, die die Erkrankung jedoch nicht auslösen. Dennoch reagiert der Körper mit der Bildung von Antikörpern und Gedächtniszellen, die bei einem Kontakt mit dem echten Krankheitserreger sofort reagieren können. Der Körper kann die Erkrankung dann schnell abwehren - er ist immun gegen diesen Erreger.
Aktive und passive Immunisierung - Was ist der Unterschied?
Die aktive Immunisierung
Ziel der aktiven Impfung ist der Aufbau eines langfristig wirksamen Schutzes. Hierzu werden abgetötete oder auch nur Bruchstücke der Erreger bzw. abgeschwächte Krankheitserreger, die selbst keine ernsthafte Erkrankung mehr verursachen können, verabreicht. mRNA-Impfstoffe und vektorbasierte Impfstoffe sorgen dafür, dass der Körper selbst Teile des Erregers herstellt. Dem Körper wird so eine Infektion vorgetäuscht und er reagiert mit der Bildung von Antikörpern und so genannten Gedächtniszellen. Wenn man sich zukünftig einmal mit dem echten Erreger ansteckt, kann das Immunsystem schnell aktiv werden und die Erkrankung abwehren.
Für den Aufbau des Impfschutzes sind in vielen Fällen mehrere Teilimpfungen nötig. Man spricht dann von Grundimmunisierung. Die einzelnen Impfzeitpunkte sind im so genannten „Impfschema“ festgelegt. Bei einigen Impfungen hält der Schutz danach ein Leben lang, andere müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Auffrischungsimpfungen bei Jugendlichen und im Erwachsenenalter dienen somit einer nochmaligen „Erinnerung" des Immunsystems und halten den Impfschutz aufrecht.
Die passive Immunisierung
Bei einigen Krankheiten besteht die Möglichkeit, durch eine passive Immunisierung einen schnellen Schutz aufzubauen. Dies kann notwendig sein, wenn ein Mensch aktuell mit einem Krankheitserreger in Kontakt gekommen ist und kein ausreichender Impfschutz gegen diese Krankheit besteht. Hierzu muss man allerdings merken, dass man sich angesteckt hat.
Bei der passiven Impfung werden Konzentrate von Antikörpern gespritzt, die in der Regel von Menschen stammen, die z. B. durch Impfung gegen die Krankheit immun sind. Im Unterschied zur aktiven Impfung bietet die passive Impfung einen sofortigen Schutz, der jedoch nur für kurze Zeit – ungefähr drei Monate – anhält.
Welche unterschiedlichen Impfstoffe gibt es?
Für den Aufbau des Impfschutzes gegen verschiedene Infektionskrankheiten stehen unterschiedliche Impfstoffarten zur Verfügung. Man unterscheidet dabei zwischen Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe) und abgeschwächten Lebendimpfstoffen.
Totimpfstoffe
Totimpfstoffe – oder inaktivierte Impfstoffe – enthalten entsprechend ihrer Bezeichnung nur abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können, oder auch nur Bestandteile der Erreger. Diese werden vom Körper als fremd erkannt und regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an, ohne dass die jeweilige Krankheit ausbricht.
Zu den Totimpfstoffen gehören Impfstoffe gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Kinderlähmung, Keuchhusten und Tetanus.
mRNA-Impfstoffe und vektorbasierte Impfstoffe sorgen dafür, dass der Körper selbst kleine Teile des Erregers herstellt. Bei den Corona-Impfstoffen ist dies ein kleines Protein von der Oberfläche des Virus, das sogenannte Spike-Protein. Auf diese Erregerteile reagiert dann – wie bei Totimpfstoffen – das Abwehrsystem. Daher werden diese Impfstofftypen mit Totimpfstoffen gleichgesetzt (weitere Informationen zu mRNA- und vektorbasierten Impfstoffen unter: Impfstoffe gegen COVID-19).
Lebendimpfstoffe
Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitserreger, die jedoch so abgeschwächt wurden, dass sie die Erkrankung selbst nicht auslösen. Nur in seltenen Fällen können sie zu einer leichten „Impfkrankheit" führen – wie bei den sogenannten Impfmasern. Dies ist ein leichter, masernähnlicher Ausschlag, der einige Wochen nach der Impfung auftreten kann und nicht ansteckend ist.
Zu den Lebendimpfstoffen gehören beispielsweise Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor Masern.
Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben noch nicht dazu geführt, dass sich ausreichend viele Menschen in Deutschland gegen Masern impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken, sodass jährlich weiterhin mehrere Hundert bis wenige Tausend Menschen in Deutschland an Masern erkranken. Die Elimination der Masern ist jedoch möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind.
Durch das Gesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern geschützt sind. Vor allem sollen Kinder in Kindertagesstätten oder Horten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen wirksam vor Masern geschützt werden.
Das Gesetz gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und
1. in einer der folgenden Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden: Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden.
2. die bereits vier Wochen
a.) in einem Kinderheim betreut werden oder
b.) in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge bzw. Spätaussiedler untergebracht sind.
3. die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften (Einrichtungen nach Nummer 1 und 2) tätig sind.
Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Wenn der Impfstatus unklar ist, sollen die Impfungen nachgeholt werden.
Eine Antikörperkontrolle wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht empfohlen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über den Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis – auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (Gegenanzeige) nicht geimpft werden können und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen, sind von den Regelungen ausgenommen.
Das Gesetz gilt seit dem 1. März 2020. Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in den entsprechenden Einrichtungen betreut wurden oder tätig waren, mussten den Nachweis bis spätestens 31. Juli 2022 vorlegen. Personen, für die kein ausreichender Nachweis über den Masernschutz vorgelegt wird, dürfen in den betroffenen Einrichtungen nicht arbeiten bzw. betreut werden. Das gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.
Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de
Impfempfehlungen für Kinder (0-12 Jahre)
Fast alle Eltern in Deutschland entscheiden sich heutzutage dafür, ihr Kind impfen zu lassen. Dies zeigen auch die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen:
Rund 95 % der Erstklässler haben wesentliche Grundimpfungen erhalten. Viele Eltern möchten sich vor der Impfung ausführlich informieren. Sie fragen sich, wie gefährlich die Krankheiten sind und was an den Berichten über Nebenwirkungen von Impfungen dran ist.
Solche Fragen und Unsicherheiten sind ganz normal. Wenn viele geimpft sind, treten die Krankheiten seltener auf, geraten in Vergessenheit und werden damit als harmlos eingestuft. Infektionskrankheiten,
wie z. B. Masern, Keuchhusten oder Mumps, sind aber alles andere als harmloser „Kinderkram“. Sie sind hochansteckend, können sich sehr schnell ausbreiten und schwere Folgen haben. Um eine weite Ausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, ist es wichtig, dass möglichst viele geimpft sind.
Impfempfehlungen für Jugendliche
(12-17 Jahre)
Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren haben zum Glück selten sehr schwere Erkrankungen und müssen in diesem Alter nicht oft zu ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt. Deshalb werden allerdings in diesem Alter schnell Impfungen vergessen. Gleichzeitig kommen viele Jugendliche durch Klassenfahrten, Schüleraustausch oder Urlaubsreisen in Länder, in denen einige Infektionskrankheiten noch häufig auftreten. Auch deshalb ist es wichtig, dass sie in diesem Alter einen kompletten Impfschutz haben.
Impfempfehlungen für Erwachsene
Wissen Sie, wo Ihr Impfausweis liegt? Die meisten Erwachsenen müssten darüber länger nachdenken. Aber auch Erwachsenen wird empfohlen, den eigenen Impfschutz regelmäßig prüfen zu lassen, spätestens alle 10 Jahre.
Zudem machen es neue Lebensumstände ebenfalls sinnvoll, sich selbst oder andere durch Impfungen zu schützen (z. B. Kinderwunsch, chronische Krankheit oder neuer Arbeitsplatz).
Impfempfehlungen für Schwangere
In der Schwangerschaft ist der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen können, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Frauen im gebärfähigen Alter einige Impfungen bereits vor einer möglichen Schwangerschaft.
Die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten sind hingegen besonders in der Schwangerschaft empfohlen. Mit so genannten inaktivierten Impfstoffen wie sie bei den Impfungen gegen Grippe, Tetanus oder Keuchhusten verwendet werden, können Schwangere geimpft werden. Die Impfungen erfolgen bevorzugt ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft.
Bei Kinderwunsch ist es wichtig, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls gegen Windpocken, Masern und vor allem Röteln zu impfen. Denn diese Impfungen erfolgen mit so genannten Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird zudem sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.
Sprechen Sie mit uns über bereits bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft über Ihren Impfschutz.
Ältere Personen und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herzschwäche oder Lungenerkrankungen sind für bestimmte Krankheiten besonders gefährdet.
Da das Immunsystem in höherem Alter an Schlagkraft verliert, ist es besonders wichtig, hier mit Impfungen vorzubeugen. Das gilt ganz besonders für Personen, die an Diabetes, chronischen Herzerkrankungen, Asthma oder COPD.
Welche Impfungen für die Generation 60+?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Instituts empfiehlt, mindestens folgende Impfungen regelmäßig auffrischen zu lassen:
- Tetanus
Tetanus oder Wundstarrkrampf wird durch Bakterien ausgelöst, die durch kleine mit Erde oder Staub verunreinigte Hautverletzungen in den Körper gelangen können. Der Impfschutz sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden (in Kombination mit Diphtherie und meist auch Pertussis). - Diphtherie
Diphtherie wird ebenfalls durch Bakterien hervorgerufen. Aufgrund der guten Durchimpfungsrate sind Diphtheriefälle bei uns selten geworden. Nichtsdestotrotz kann eine Diphtherie tödlich enden. Der Impfschutz sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden (in Kombination mit Tetanus und meist auch Pertussis). - Pertussis (Keuchhusten)
Auch der Keuchhusten wird durch Bakterien hervorgerufen. Die Krankheit kann besonders Säuglingen und kleinen Kindern und Menschen höheren Alters gefährlich werden. Charakteristisch sind krampfartige Hustenanfälle, sogenannter "Stakkato-Husten", die in bestimmten Abständen auftreten. Die Kranken husten heftig und stoßweise und scheinen dabei fast zu ersticken. In dieser deutlichen Form äußert sich Keuchhusten vor allem bei Kindern. Bei Erwachsenen und Senioren verläuft die Erkrankung häufig unscheinbarer – und verhindert dadurch, dass sie erkannt und behandelt wird. Ältere Menschen sollten sich durch eine Auffrischimpfung (als 3er Kombination mit Tetanus und Diphtherie) vor einer Erkrankung schützen. Besonders wichtig ist das, wenn Kontakt zu Säuglingen besteht. - Pneumokokken
Pneumokokken sind Bakterien, die verschiedene Krankheiten wie Lungenentzündungen auslösen, die besonders bei älteren Menschen und Personen mit chronischen Krankheiten schwer verlaufen können. Pneumokokken können aber auch Nasennebenhöhlen-, Mittelohr-, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung verursachen. Allen Personen über 60 Jahren wird die Impfung, in der Regel einmalig, empfohlen. - Herpes zoster (Gürtelrose)
Die Gürtelrose wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht. Dieses ruft bei Erstinfektion Windpocken (Varizellen) hervor. Anschließend wandern die Viren von der Haut über die Nervenfasern zu Nervenzellen bestimmter Körperbereiche (Spinalganglien) und verbleiben dort schlummernd. Durch eine Reaktivierung der schlummernden Viren kommt es dann zum Krankheitsbild mit z. B. gürtelförmigem Ausschlag, der Gürtelrose. Die zweimalige Impfung im Abstand von 2-6 Monaten mit dem Totimpfstoff ist für alle Personen ab 60 Jahre als Standardimpfung empfohlen. - Influenza (Grippe)
Die echte saisonale Virusgrippe ist für geschwächte Menschen eine sehr schwere Erkrankung und zieht häufig Komplikationen nach sich. Personen über 60 Jahre sowie chronisch Kranke sollten sich jedes Jahr im Frühherbst impfen lassen, um in jeder Grippesaison aufs Neue gut geschützt zu sein.
Die Kosten für diese von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.